Rügen Fotoschmiede - Vermietung von Bungalows

AGB


Buchung und Vertragsabschluß

Die Buchung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Das Angebot ist freibleibend bis zum Abschluß des Vertrages.
Ein rechtsgültiger Reisevertrag im Sinne des § 675 BGB (Geschäftsbesorgungsvertrag) und § 535 BGB (Vermietung) gilt als geschlossen,
wenn das Angebot schriftlich angenommen und die ausgewiesene Anzahlung geleistet wurde.

Bei kurzfristigen Buchungen gilt der Vertrag als geschlossen nach Eingang eines Fax bzw. einer Email.

Zahlung

Bei Vertragsabschluß ist sofort die ausgewiesene Anzahlung fällig. Die Restmiete muß entweder vor der Anreise auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein, oder bei Anreise in bar gezahlt werden. Eine Schlüsselübergabe erfolgt nur dann, wenn der Gesamtmietpreis entrichtet wurde.
Der Vermieter ist andernfalls berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern.

An- und Abreise

Die Anreise kann ab 16.00 Uhr erfolgen, die Abreise muß bis 10.00 Uhr erfolgt sein. Abweichungen sind nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Die ungefähre Ankunftszeit sollte mitgeteilt werden, um eine reibungslose Schlüsselübergabe zu gewährleisten.

Belegung

Der Bungalow darf nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen belegt werden. Eine Weitervermietung an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Maximal-Zahl beträgt vier Personen, die Aufnahme einer fünften Person ist nur nach Absprache mit dem Vermieter gestattet und gebührenpflichtig. Haustiere sind grundsätzlich gegen Aufpreis gestattet. Der Mieter haftet in voller Höhe für eventuell verursachte Schäden.

Haftung im Schadensfall

Der Mieter verpflichtet sich, den angemieteten Bungalow in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit entsprechend zu übergeben. Auftretende Mängel sind sofort zu melden und dem Vermieter ist zur Feststellung und
eventuell notwendigen Behebung Zutritt zu gewähren. Vorschäden sind, sofern bei der Übergabe nicht darauf hingewiesen wird,
sofort bei Einzug zu melden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Der Mieter nutzt das Grundstück, den Bungalow, die Terrasse und alle auf dem Grundstück befindlichen Anlagen auf eigene Gefahr. Für Personenschäden haftet der Vermieter nicht. Eltern haften für ihre Kinder.

Für Schäden am Eigentum des Mieters (Gepäck, Fahrrad oder PKW), z.B. durch höhere Gewalt, übernimmt der Vermieter ebenfalls keine Haftung.

Vertragserfüllung durch den Gastgeber

Wird die Unterkunft nicht vertragsgerecht erbracht, kann der Gast nach § 651c BGB eine Minderung bzw. Abhilfe verlangen.
Sofern bei Reklamation am Urlaubsort keine Einigung erzielt wurde, hat der Gast seine Ansprüche gegenüber dem Vermieter
spätestens 4 Wochen nach Reiseende geltend zu machen. Voraussetzung für jede Reklamation ist, daß diese dem Vermieter unverzüglich nach Bekanntwerden vorgebracht und protokolliert werden.

Rücktritt vom Vertrag, Kündigung

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich getan werden.
Die Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie beim Vermieter eingeht.

Falls der Mieter zurücktritt oder die Reise nicht antritt, kann der Vermieter eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Diese beträgt

bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %
bis 35 Tage vor Reiseantritt 50 %
ab 21 Tage vor Reiseantritt 80 % des Buchungspreises.

Der als Anzahlung geleistete Betrag ist in jedem Fall verwirkt.

Wir empfehlen deshalb eine Reiserücktrittsversicherung! Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden
nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

Umbuchungen auf einen anderen Termin können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den oben stehenden Gebühren als
Neuanmeldung erfolgen.

Der Vertrag kann infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, welche den Aufenthalt erheblich erschweren,
gefährden oder gar unmöglich machen würde, beiderseitig gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung in solch einem Fall von Seiten des Vermieters,
hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung der an den Vermieter geleisteten Beträge. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Der Vermieter ist im übrigen berechtigt, die Kündigung fristlos auszusprechen, wenn der Mieter ungeachtet einer Abmahnung den Hausfrieden
auf dem Grundstück nachhaltig stört oder sich in sonstiger Weise derart vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses
unzumutbar erscheint. Der Mieter bleibt in solchen Fällen zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet.